„Athena XAI“ Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) enthalten Bedingungen, die den Kauf der eingeschränkten Nutzung der Software-Suchplattform “Athena XAI” (die „Omnispect Search“ und/oder „Category Navigation“ und/oder „Visual Search“ und/oder „Product Recommender“ und/oder „Analytics“ und/oder „AI-BI“ und/oder jedes andere Produkt der Athena XAI-Plattform, das noch kommen wird, umfassen kann) und begleitende Dienstleistungen, die von der Syncit Group d.o.o. Beograd-Novi Beograd, Bulevar Mihaila Pupina 115b, 11070 Novi Beograd, einem in Serbien eingetragenen Unternehmen („Syncit Group“), bereitgestellt werden, regeln. Zusammen mit einem unterzeichneten schriftlichen Dienstleistungsauftrag („Dienstleistungsauftrag/aufträge“) stellt dies einen Vertrag dar, der die vertragliche Beziehung zwischen der Syncit Group als Dienstleister und einem Unternehmen, einer Vereinigung, Organisation oder einer anderen Einrichtung („Kunde“) als Dienstnutzer („Vertragsbeziehung“) regelt.

Artikel 1

Dienstleistungen

1.1 Athena XAI ist eine Unternehmenssuchplattform, die auf einem „Software as a Service“ Modell (SaaS) basiert und dazu verwendet wird, eine präzisere und verbesserte Suche nach Produkten und Kategorien in verschiedenen Online-Shops und Websites zu ermöglichen. Die Syncit Group gewährt dem Kunden eine eingeschränkte Nutzung von Athena XAI sowie Support und/oder andere Dienstleistungen, wie im unterzeichneten Dienstleistungsauftrag („Dienstleistung(en)“) festgelegt, alles in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen.

Artikel 2

Verpflichtungen der Syncit Group

2.1 Syncit Group wird die Dienstleistungen dem Kunden gemäß einem oder mehreren unterzeichneten Dienstleistungsaufträgen und diesen Nutzungsbedingungen zur Verfügung stellen.

2.2 Syncit Group wird dem Kunden die Dokumentation zur Verfügung stellen, die die im Rahmen der Dienstleistungen zugängliche Software beschreibt, sowie Nutzungshandbücher für die Dienstleistungen.

2.3 Syncit Group wird die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit allen für die Dienstleistungen geltenden Gesetzen und Vorschriften erbringen.

Artikel 3

Verpflichtungen des Kunden

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle fälligen Gebühren für die Nutzung der Dienstleistungen gemäß den Rechnungen der Syncit Group ordentlich und fristgerecht zu zahlen. Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten, hat die Syncit Group das Recht, die Bereitstellung der Dienstleistungen vorübergehend einzustellen, bis alle fälligen und unbezahlten Verpflichtungen des Kunden gegenüber der Syncit Group ordnungsgemäß beglichen sind.

3.2 Der Kunde kann die Dienstleistungen im Rahmen der in dem jeweiligen Dienstleistungsauftrag festgelegten Parameter nutzen, in Übereinstimmung mit der Anzahl der autorisierten Personen und an den angegebenen Webstandorten. Der Kunde ist für alle Personen verantwortlich, die direkt oder indirekt vom Kunden zur Nutzung der Dienstleistungen autorisiert sind.

3.3 Der Kunde darf die Dienstleistungen nur gemäß ihrem Zweck und in Übereinstimmung mit den Nutzungshandbüchern verwenden. Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Dienstleistungen mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften sowie guten Geschäftspraktiken übereinstimmt.

3.4 Der Kunde muss den unbefugten Verkauf, die Übertragung, Vermietung, Nutzung, Übertragung, Verteilung oder Offenlegung sowie die Nutzung der Daten des Kunden durch Dritte im Zusammenhang mit den Dienstleistungen verhindern.

3.5 Der Kunde akzeptiert die alleinige und uneingeschränkte Verantwortung für:

  1. die Auswahl der Dienstleistungen;
  2. die Nutzung der Dienstleistungen;
  3. die Ergebnisse, die durch die Nutzung der Dienstleistungen erzielt werden.

3.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen, Daten, Anweisungen und Zugriffe bereitzustellen sowie die notwendigen Änderungen an seinem Online-Shop und/oder seiner Website vorzunehmen bzw. zuzulassen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Erlaubnis, spezielle Athena XAI „Cookies“ vom Online-Shop und/oder der Website des Kunden im Webbrowser eines Besuchers/Kunden zu platzieren), fristgerecht und gemäß den Anforderungen der Syncit Group, zum Zwecke der Bereitstellung der Dienstleistungen. Die Syncit Group ist nicht verantwortlich für eine nicht rechtzeitige und/oder unzureichende Bereitstellung der Dienstleistungen oder für jegliches Versäumnis, die Dienstleistungen bereitzustellen, noch für irgendwelche daraus resultierenden Konsequenzen, wenn diese auf unklare, falsche oder nicht vorhandene Informationen, Daten und/oder Anweisungen des Kunden oder die Verweigerung des Zugangs oder die Nichtvornahme bzw. die Nichtzulassung notwendiger Änderungen zurückzuführen sind.

3.7 Zum Zwecke der Bereitstellung der Dienstleistungen stellt der Kunde eine Kontaktperson mit ausreichender Fachkenntnis und Erfahrung zur Verfügung und ermöglicht der Syncit Group die uneingeschränkte Kommunikation mit dieser Kontaktperson.

3.8 Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Daten zu achten und ist für deren Richtigkeit und Genauigkeit verantwortlich. Der Kunde ist für die Erstellung von Sicherungskopien der Daten und anderer notwendiger Komponenten des Informationssystems im Zusammenhang mit den Dienstleistungen verantwortlich, gemäß den Anweisungen oder in Absprache mit der Syncit Group.

3.9 Der Kunde ist verpflichtet, fristgerecht auf Benachrichtigungen und/oder Anfragen der Syncit Group zu reagieren/antworten, die für die Bereitstellung der Dienstleistungen wichtig sind.

Artikel 4

Servicegebühr

4.1 Die Gebühr für die Nutzung der Dienstleistungen (“Servicegebühr(en)”) wird durch die Werte der Parameter bestimmt, wie z.B. die Anzahl der Produkte, monatliche Suchanfragen, Verfügbarkeit von Analytik und zusätzliche Dienste, die als Teil der Dienstleistungen gewährt werden, alles gemäß einem Preisplan, der am Tag des Beginns der Vertragsbeziehung gültig war und der im jeweiligen Dienstleistungsauftrag (“Preisplan”) spezifiziert ist. Die im Dienstleistungsauftrag übernommenen Verpflichtungen des Kunden können für die Dauer der Vertragsbeziehung nicht verringert werden und hängen nicht davon ab, ob der Kunde tatsächlich die Dienstleistungen nutzt.

4.2 Sollten sich die Werte der Parameter, die für die Festlegung der Servicegebühr verwendet werden, während der Laufzeit der Vertragsbeziehung erhöhen, hat die Syncit Group das Recht, dem Kunden die überschrittenen Grenzen pro Einheit am Ende des Monats gemäß den weiteren Angaben im Dienstleistungsauftrag in Rechnung zu stellen.

4.3 Sofern im jeweiligen Dienstleistungsauftrag nichts anderes vereinbart ist, wird die Servicegebühr im Voraus bezahlt, bevor die Bereitstellung der Dienstleistungen beginnt.

4.4 Die vereinbarte Servicegebühr beinhaltet keine Mehrwertsteuer, sofern sie gemäß geltendem Recht der Mehrwertsteuer unterliegt.

4.5 Falls die Servicegebühr in Euro (EUR) oder US-Dollar (USD) vereinbart ist und der Kunde eine juristische Person ist, die in der Republik Serbien registriert ist, wird die Servicegebühr zum Dinar-Gegenwert zum offiziellen mittleren Wechselkurs (RSD) der Nationalbank Serbiens am Tag der Rechnungsstellung in Rechnung gestellt.

Artikel 5

Unterstützung

5.1 Gemäß diesen Nutzungsbedingungen und den Bedingungen des jeweiligen Preisplans und/oder des entsprechenden Dienstleistungsauftrags stellt Syncit Group dem Kunden und den vom Kunden autorisierten Personen per E-Mail Supportdienste zur Verfügung. Obwohl die Lösungszeiten in keiner Weise garantiert werden, strebt Syncit Group an, auf jede Supportanfrage innerhalb von 2 (zwei) Arbeitstagen ab dem Datum des Eingangs der Anfrage zu antworten.

5.2 Syncit Group unterstützt den Kunden bei der Integration der Dienste gemäß des jeweils geltenden Preisplans und/oder des entsprechenden Dienstleistungsauftrags, vorausgesetzt, dass die Integration durch den jeweils geltenden Preisplan und/oder den entsprechenden Dienstleistungsauftrag abgedeckt ist. Der Kunde ist verpflichtet, Syncit Group alle relevanten Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen, die für den erfolgreichen Abschluss der Integration erforderlich sind.

5.3 Sofern nicht anders im jeweiligen Preisplan und/oder im entsprechenden Dienstleistungsauftrag angegeben, ist Syncit Group nicht verantwortlich und nicht verpflichtet, nachträgliche Anpassungen und/oder Modifikationen der Dienste in der Umgebung des Kunden durchzuführen, falls eine eingeschränkte Funktionalität und/oder modifiziertes Erscheinungsbild der Dienste als Folge visueller, funktionaler oder struktureller Änderungen durch den Kunden auftreten.

Artikel 6

Kostenlose Testphase

6.1 Syncit Group kann dem Kunden das Recht einräumen, für einen begrenzten Zeitraum auf eine kostenlose Testversion der Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen, gemäß den im jeweiligen Serviceauftrag angegebenen Bedingungen („Kostenlose Testversion“). Wenn dem Kunden eine kostenlose Testversion gewährt wurde, gelten auch für die kostenlose Testversion die geltenden Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen.

6.2 Die dem Kunden während der kostenlosen Testversion bereitgestellten Dienste werden ohne jegliche Gewährleistung jeglicher Art bereitgestellt. Gemäß Artikel 7.6.1 dieser Nutzungsbedingungen kann die Syncit Group die Vertragsbeziehung, deren integraler Bestandteil die kostenlose Testversion ist, jederzeit vor Ende der kostenlosen Testversion ohne Angabe von Gründen einseitig kündigen.

6.3 Es sei denn, der Kunde sendet der Syncit Group spätestens 15 (fünfzehn) Tage vor dem Ende der kostenlosen Testversion gemäß Artikel 7.6 eine schriftliche Erklärung über die einseitige Kündigung der Vertragsbeziehung, deren integraler Bestandteil die kostenlose Testversion ist. 2) dieser Servicebedingungen läuft das Vertragsverhältnis automatisch für die gesamte in der jeweiligen Servicebestellung angegebene Servicelaufzeit weiter. Wenn beispielsweise im jeweiligen Serviceauftrag eine Laufzeit von 12 Monaten vereinbart ist, wird dem Kunden eine zweimonatige kostenlose Testversion gewährt und der Kunde sendet der Syncit Group keine schriftliche Erklärung über die einseitige Kündigung des Vertragsverhältnisses Die kostenlose Testversion ist ein integraler Bestandteil. Spätestens 15 (fünfzehn) Tage vor dem Ende der kostenlosen Testversion verlängert sich die Vertragsbeziehung automatisch und läuft um weitere 10 (zehn) Monate weiter. In diesem Zeitraum muss der Kunde die Servicegebühr zahlen gemäß dem geltenden Preisplan und/oder dem jeweiligen Serviceauftrag.

6.4 Die Syncit Group übernimmt keinerlei Verpflichtungen und/oder Haftung jeglicher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Diensten und/oder der Nutzung der Dienste durch den Kunden während einer kostenlosen Testversion ergibt. Alle Konfigurationen oder Daten, die in ein Konto für die kostenlose Testversion eingegeben wurden, sowie alle vom Kunden oder für den Kunden während der kostenlosen Testversion vorgenommenen Anpassungen am Konto für die kostenlose Testversion können dauerhaft verloren gehen, wenn die kostenlose Testversion ausgesetzt oder eingestellt wird.

Artikel 7

Laufzeit, Erneuerung und Beendigung des Vertragsverhältnisses

7.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung des Serviceauftrags durch die bevollmächtigten Vertreter beider Vertragsparteien. Für den Fall, dass die bevollmächtigten Vertreter der Vertragsparteien den Serviceauftrag nicht gleichzeitig unterzeichnen, beginnt das Vertragsverhältnis mit dem Datum der Unterzeichnung des Vertragspartners, der den Serviceauftrag später unterzeichnet hat („Datum des Inkrafttretens des Vertragsverhältnisses“).

7.2 Die Laufzeit einer Vertragsbeziehung wird im jeweiligen Serviceauftrag („Laufzeit“) festgelegt. Ein Vertragsverhältnis ist während der gesamten Laufzeit gültig. Für den Fall, dass die im Serviceauftrag enthaltenen Bedingungen und Konditionen von den in diesen Servicebedingungen dargelegten abweichen, haben die Bedingungen des Serviceauftrags Vorrang.

7.3 Sollte ein nachfolgender Serviceauftrag von beiden Vertragsparteien während der Laufzeit eines zuvor unterzeichneten Serviceauftrags unterzeichnet werden, gilt der nachfolgende Serviceauftrag als Ergänzung und/oder Änderung der relevanten Geschäftsbedingungen, die in einem zuvor unterzeichneten Serviceauftrag dargelegt sind, sofern dies vereinbart wurde so im nachfolgenden Serviceauftrag. Andernfalls begründet der nachfolgende Serviceauftrag ein gesondertes neues Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien.

7.4 Nach Ablauf einer Laufzeit verlängert sich die Vertragsbeziehung automatisch um eine neue Laufzeit mit der gleichen Länge wie die vorherige Laufzeit und zu denselben Bedingungen und Konditionen, die am letzten Tag der vorherigen Laufzeit in Kraft waren, und zwar unbegrenzt oft , es sei denn, eine der Vertragsparteien teilt der anderen Vertragspartei spätestens 15 (fünfzehn) Tage vor dem Ende einer laufenden Laufzeit eine schriftliche Mitteilung über ihre Absicht zur Nichtverlängerung zu.

7.5 Neben dem Recht der Vertragsparteien, das Vertragsverhältnis gemäß den übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nicht zu verlängern bzw. zu kündigen, kann jede Vertragspartei das Vertragsverhältnis einseitig durch eine schriftliche Erklärung an die andere Vertragspartei kündigen Kündigung aus folgenden Gründen („Kündigung aus wichtigem Grund“):

  1. im Falle eines wesentlichen Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen und/oder des entsprechenden Serviceauftrags durch die andere Vertragspartei, vorausgesetzt, dass der verletzenden Partei zuvor eine schriftliche Mitteilung mit einer Frist von 30 (dreißig) Tagen abgeschickt wurde das Datum, an dem die Mitteilung versandt wurde, um den Verstoß gegen diese Bestimmungen einzustellen und/oder die durch den Verstoß entstandenen Folgen zu beheben, und die verletzende Partei den Verstoß gegen diese Bestimmungen nicht eingestellt hat und/oder die durch den Verstoß entstandenen Folgen nicht behoben hat;
  2. im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt gemäß Artikel 14.4 dieser Nutzungsbedingungen;
  3. wenn die andere Vertragspartei
    1. Gegenstand eines Insolvenz-, Konkurs-, Liquidationsverfahrens oder eines anderen ähnlichen Verfahrens gemäß den geltenden Gesetzen wird;
    2. seinen Geschäftsbetrieb einstellt,

in diesem Fall wird der Kündigungstermin in der Kündigungserklärung festgelegt.

Des Kunden, der von der Syncit Group (nach eigenem Ermessen) als unheilbar eingestuft wird, oder im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen und/oder des entsprechenden Serviceauftrags des Kunden, der von der Syncit Group (in (nach eigenem Ermessen) so beschaffen ist, dass die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden nicht mehr wünschenswert ist, kann die Syncit Group die Vertragsbeziehung einseitig mit sofortiger Wirkung kündigen, indem sie eine schriftliche Kündigungserklärung an den Kunden sendet, ohne eine vorherige schriftliche Mitteilung gemäß Artikel zu senden 7.5.1).

7.6 Für den Fall, dass dem Kunden eine kostenlose Testversion gewährt wird:

  1. Syncit Group may unilaterally terminate the Contractual Relationship of which the Free Trial is an Syncit Group kann das Vertragsverhältnis, dessen integraler Bestandteil die kostenlose Testversion ist, jederzeit vor Ende der kostenlosen Testversion ohne Angabe von Gründen einseitig kündigen, indem sie eine schriftliche Kündigungserklärung an den Kunden sendet;
  2. Integraler Bestandteil, spätestens 15 (fünfzehn) Tage vor dem Ende der kostenlosen Testversion, ohne Angabe von Gründen für diese Maßnahme, durch Übersendung einer schriftlichen Kündigungserklärung an die Syncit Group.

7.7 Das Vertragsverhältnis endet automatisch, wenn eine der Vertragsparteien nicht mehr besteht, es sei denn, es gibt einen Rechtsnachfolger dieser Vertragspartei; in diesem Fall gehen die Rechte und Pflichten aus der Vertragsbeziehung dieser Vertragspartei auf diese über Rechtsnachfolger.

7.8 Das Vertragsverhältnis kann jederzeit im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen beider Vertragsparteien gekündigt werden („einvernehmliche Kündigung“).

Artikel 8

Vertraulichkeit

8.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und/oder Daten, die eine Vertragspartei („offenlegende Partei“) der anderen Vertragspartei („empfangende Partei“) mündlich oder schriftlich mitteilt und die als vertraulich bezeichnet werden oder, Angesichts der Art dieser Informationen/Daten und der Umstände der Offenlegung sollten sie als vertraulich angesehen werden. Zu den vertraulichen Informationen beider Vertragsparteien gehören unter anderem:

  1. Bestimmungen dieser Servicebedingungen, Bedingungen und Konditionen aller Serviceaufträge und aller ihrer Anhänge, Anlagen, Ergänzungen, Zeitpläne und/oder Anhänge, Preispläne sowie alle Einzelheiten aller Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien und/oder einer zwischen den Vertragsparteien bestehenden oder künftig bestehenden Geschäftsbeziehung;
  2. Geschäfts- und Marketingpläne, Geschäftsstrategien, Kundenlisten, Namen von Mitarbeitern und anderen beteiligten Personen, Finanzdaten und/oder -prognosen, Geschäftsrichtlinien oder -praktiken, Analysen, Zusammenstellungen, Studien, Geschäftsgeheimnisse, Informationen über geistiges Eigentum, Art der Geschäftsabwicklung , Produktpläne und -designs, verwendete Technologien, Geschäftsprozesse und Partner, Projekte sowie alle Informationen und/oder Daten, die sich auf die Geschäfte der Vertragsparteien sowie auf alle von einer Vertragspartei bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen beziehen Kunden;
  3. technische und nichttechnische Informationen in jeglicher Form, technische Spezifikationen, alle Softwarecodes, Originalcodes, Artikelcodes, Codes auf dem Bildschirm, computergedruckte Materialien, Flussdiagramme, Zeichnungen oder Skizzen, Modelle, Know-how, Prozesse, Algorithmen, Softwareprogramme, Datenbanken, Formeln in jeglicher Form und alle Notizen, Notizen oder Aufzeichnungen sowie videografische, alphanumerische und audiophone oder telefonische Daten, unabhängig davon, wer sie erstellt hat oder auf welchem ​​Datenträger sie gespeichert sind;
  4. alle Auszüge, Zusammenfassungen, Berichte, Analysen, Materialien, die der Erstellung der oben genannten Inhalte vorausgehen, und alle daraus abgeleiteten Teile.

8.2 Vertrauliche Informationen der Syncit Group sind (unter anderem) alle Informationen und Daten im Zusammenhang mit den Diensten und der Bereitstellung von Diensten.

8.3 Zu den vertraulichen Informationen zählen keine Informationen, die:

  1. zum Zeitpunkt der Offenlegung der Öffentlichkeit ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt waren;
  2. der empfangenden Partei vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren, wie aus den Aufzeichnungen der empfangenden Partei hervorgeht;
  3. der empfangenden Partei von einem Dritten mitgeteilt werden, der die Informationen nicht erhalten hat und keiner Geheimhaltungspflicht unterliegt;
  4. wird von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt, ohne dass die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verwendet werden, wie aus den Aufzeichnungen der empfangenden Partei hervorgeht.

8.4 Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei niemandem offenlegen oder anderweitig zur Verfügung stellen, mit Ausnahme derjenigen ihrer Mitarbeiter, Direktoren, Anwälte, Vertreter und Berater („Vertreter“), die:

  1. die vertraulichen Informationen zum Zweck der Durchführung des Vertragsverhältnisses kennen müssen und
  2. haben zuvor zugestimmt, an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden zu sein, die nicht weniger streng sind als die in diesen Nutzungsbedingungen vorgeschriebenen Vertraulichkeitsverpflichtungen.

8.5 Sollte eine empfangende Partei Kenntnis davon erlangen, dass einer ihrer Vertreter gegen die Geheimhaltungspflicht verstoßen hat, wird sie die offenlegende Partei unverzüglich benachrichtigen, um die Entstehung eines Schadens oder eines größeren Schadens zu verhindern.

8.6 Die empfangende Partei muss alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit mindestens der gleichen Sorgfalt (jedoch nicht weniger als angemessener Sorgfalt) schützen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, und darf keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verwenden für andere Zwecke als die Zwecke der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vertragsbeziehung.

8.7 Ungeachtet der in Artikel 8 dieser Nutzungsbedingungen vorgeschriebenen Verpflichtungen haben die empfangende Partei und ihre Vertreter das Recht, auf Antrag eines Gerichts oder einer anderen Behörde vertrauliche Informationen offenzulegen, sofern sie die offenlegende Partei darüber benachrichtigen noch am selben Tag, damit sie die Möglichkeit hat, die weitere Offenlegung oder Verbreitung dieser vertraulichen Informationen zu verteidigen, zu schützen oder einzuschränken, und vorausgesetzt, dass die empfangende Partei und/oder ihre Vertreter nur den Teil der vertraulichen Informationen offenlegen, der rechtmäßig ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen offenzulegen und angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um eine Schutzanordnung oder -entscheidung des Gerichts oder einer anderen Behörde oder eine andere zuverlässige Zusicherung zu erhalten, dass die vertraulichen Informationen von diesen Behörden angemessen vertraulich behandelt werden. Die empfangende Partei und ihre Vertreter tragen keine Verantwortung für den Fall, dass sie keine Schutzanordnung oder Entscheidung eines Gerichts oder einer anderen Behörde oder eine andere zuverlässige Zusicherung erhalten, dass die vertraulichen Informationen angemessen vertraulich behandelt werden diese Behörden, sofern sie angemessene Anstrengungen unternommen haben.

8.8 Die empfangende Partei verpflichtet sich, die ihr von der offenlegenden Partei im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zur Verfügung gestellten Software oder Hardware zu keinem Zweck zu disassemblieren, „zurückzuentwickeln“, „zurückzukompilieren“ oder deren Eingaben oder Ausgaben zu analysieren, einschließlich (aber). nicht beschränkt auf) den Versuch, die Funktionalität oder Funktionsweise der Software oder Hardware festzustellen oder abzuleiten.

8.9 Die empfangende Partei muss auf schriftliche Anfrage der offenlegenden Partei innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Erhalt dieser schriftlichen Anfrage alle von der offenlegenden Partei und/oder ihren Vertretern erhaltenen Unterlagen, die vertrauliche Informationen enthalten, einreichen/zurückgeben, ohne sie aufzubewahren Kopien, Auszüge oder andere Reproduktionen davon ganz oder teilweise, sofern in diesen Nutzungsbedingungen nichts anderes festgelegt ist. Für den Fall, dass sie eine solche Anfrage erhält, vernichtet die empfangende Partei alle Unterlagen, Memoranden, Notizen und alle anderen Materialien, die auf der Grundlage dieser vertraulichen Informationen erstellt wurden, oder übergibt sie ihr auf Verlangen der offenlegenden Partei. innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Erhalt einer solchen schriftlichen Anfrage. Ungeachtet des Vorstehenden hat die empfangende Partei das Recht, Kopien dieser Dokumentation aufzubewahren, sofern sie nach geltendem Recht dazu verpflichtet ist. Ungeachtet der Rückgabe oder Vernichtung solcher Unterlagen und Materialien, die auf der Grundlage der vertraulichen Informationen erstellt wurden, ist die empfangende Partei weiterhin an die in diesen Nutzungsbedingungen festgelegte Vertraulichkeitsverpflichtung gebunden.

8.10 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß Artikel 8 dieser Nutzungsbedingungen gelten auch nach Ablauf oder Beendigung der Vertragsbeziehung.

Artikel 9

Geistiges Eigentum

9.1 „Geistiges Eigentum“ bezeichnet alle kreativen Werke, Entdeckungen, Designs, Software, Computerprogramme, Computercodes, Erfindungen, Verbesserungen, Modifikationen, Erweiterungen, Know-how, Produkte, Formeln oder Formulierungen, Konzepte oder Ideen, Geschäftsgeheimnisse usw Patentrechte, Urheberrechte, Marken, Handelsaufmachungen, Dienstleistungsmarken, Geschäfts- oder Firmenwerte sowie alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, die jetzt bestehen oder künftig entstehen können, sowie alle diesbezüglichen Anträge und Registrierungen, Erneuerungen und Erweiterungen gemäß den Gesetzen von Jeder Staat, jedes Land, jedes Territorium oder jede andere Gerichtsbarkeit.

9.2 Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Syncit Group und/oder ihre Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, im Zusammenhang mit und in sämtlicher Software, Tools und Technologie besitzen, die von der Syncit Group bei der Bereitstellung von Dienstleistungen verwendet werden. Dem Kunden ist es untersagt, die geistigen Eigentumsrechte der Syncit Group und/oder ihrer Lizenzgeber sowie alle anderen damit verbundenen Rechte anzufechten, zu beeinträchtigen oder zu schädigen.

9.3 Mit Ausnahme des gemäß diesen Servicebedingungen und einem entsprechenden Serviceauftrag gewährten vorübergehenden und begrenzten Nutzungsrechts für die Dienste überträgt die Syncit Group dem Kunden keine geistigen Eigentumsrechte, Eigentumsrechte oder andere damit zusammenhängende Rechte oder Interessen zu den Diensten. Der Name „Syncit Group“, die Produktnamen und die Logos sind Marken der Syncit Group, und es wird kein Recht oder eine Lizenz gewährt, sie zu nutzen, außer in den Fällen und auf die Art und Weise, die in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich festgelegt sind. Darüber hinaus darf in diesen Nutzungsbedingungen unter keinen Umständen eine ausdrückliche, stillschweigende, stillschweigende oder anderweitige Gewährung einer Lizenz für eine Komponente oder einen Aspekt eines geistigen Eigentums oder einer Technologie, Komponente, eines Materials oder eines Programms ausgelegt werden Code, der von der Syncit Group bei der Bereitstellung von Diensten verwendet wird, außer in strikter Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen.

9.4 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass jegliches Feedback, das er der Syncit Group bezüglich der bereitgestellten Dienstleistungen gibt, das alleinige Eigentum der Syncit Group ist und überträgt hiermit alle seine Rechte, Titel und Interessen an und im Zusammenhang mit diesem Feedback an Syncit Group.

9.5 Der Kunde darf nicht:

  1. die Dienste oder Teile der Dienste zu übersetzen, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu ändern;
  2. außer auf eine Weise, die von der Syncit Group zur Verfügung gestellt wird;
  3. die Dienste in einer Weise zu nutzen, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen könnte.

9.6 Die in Artikel 9 dieser Nutzungsbedingungen dargelegten Bestimmungen gelten auch nach Ablauf oder Beendigung der Vertragsbeziehung.

Artikel 10

Nichtwerbung von Kunden und Mitarbeitern

10.1 Der Kunde gewährleistet, dass sowohl für die Dauer der Vertragsbeziehung als auch für den Zeitraum von 24 Monaten nach Ablauf oder Beendigung der Vertragsbeziehung weder der Kunde noch mit ihm verbundene Personen direkt oder indirekt in Anspruch nehmen, auffordern oder annehmen Sie dürfen keine Kunden der Syncit Group abwerben oder versuchen, sie anzurufen, anzuwerben oder wegzunehmen, es sei denn, sie haben zuvor eine ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung der Syncit Group erhalten.

10.2 Jede Vertragspartei verpflichtet sich, sowohl für die Dauer der Vertragsbeziehung weder direkt noch indirekt (über mit ihr verbundene Personen, Vermittler usw.) Mitarbeiter, Führungskräfte oder sonstige Mitarbeiter oder Mitarbeiter der anderen Vertragspartei anzuwerben oder zu beschäftigen für die Dauer von 24 Monaten nach Ablauf oder Beendigung des Vertragsverhältnisses, es sei denn, es liegt zuvor eine ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung der anderen Vertragspartei vor.

Artikel 11

Freistellung und Haftungsbeschränkung

11.1 Jede Vertragspartei haftet für jeden wesentlichen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder den jeweiligen Serviceauftrag, den sie selbst und/oder ihre Vertreter (Mitarbeiter, Manager, Rechtsanwälte, Subunternehmer) begangen haben. Jede Vertragspartei erklärt sich damit einverstanden, dass sie im Falle eines wesentlichen Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen und/oder des jeweiligen Serviceauftrags alle Schäden ersetzt, die der anderen Vertragspartei aufgrund eines solchen Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Bedingungen entstehen können des Service und/oder des entsprechenden Serviceauftrags.

11.2 Der Kunde entschädigt, verteidigt und hält die Syncit Group, ihre verbundenen Personen, leitenden Angestellten, Direktoren, Manager, Mitarbeiter und Geschäftspartner von allen Dritten (den Endbenutzern/Kunden/Auftraggebern des Kunden usw.) schad- und klaglos alle anderen natürlichen oder juristischen Personen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste durch den Kunden stehen und/oder deren Rechte oder Interessen in irgendeiner Weise mit der Nutzung der Dienste durch den Kunden verbunden sind), Ansprüche oder Klagen, einschließlich Anwaltsgebühren und anderen damit verbundene Kosten und Ausgaben:

  1. sich aus Fragen und Streitigkeiten zum Schutz personenbezogener Daten Dritter ergeben, es sei denn, die Ansprüche dieser Dritten werden durch einen wesentlichen Verstoß der Syncit Group gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen und/oder der jeweiligen Servicebestellung verursacht;
  2. verursacht durch den Verstoß des Kunden gegen eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen und/oder des jeweiligen Serviceauftrags oder durch einen Verstoß des Kunden gegen geltende Gesetze oder Vorschriften;
  3. die sich aus der Nutzung der Dienste durch den Kunden ergeben;
  4. arising out of the causes stipulated in die sich aus den in Artikel 12.1 dieser Nutzungsbedingungen genannten Gründen ergeben.

11.3 Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen übersteigt die Gesamthaftung der Syncit Group (zusammen mit allen ihren verbundenen Unternehmen), die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung ergibt (unabhängig von der Anzahl der einzelnen Vorfälle, die zu einer solchen Haftung führen), in keinem Fall den tatsächlichen Gesamtbetrag vom Kunden für die Dienstleistungen, die die Haftung begründen, in den 3 (drei) Monaten vor dem ersten Vorfall gezahlt wurde, aus dem die Haftung der Syncit Group resultierte. Diese Beschränkung gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Haftung wegen Verletzung der das Vertragsverhältnis regelnden Bestimmungen oder wegen einer sonstigen Schadensverursachung handelt.

11.4 Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen vereinbaren die Vertragsparteien, dass Syncit Group gegenüber dem Kunden nicht für Schäden haftet, die sich aus der Fehlfunktion der Dienste ergeben, wenn der Mangel mit einer und/oder mehreren der in Artikel 12.1 dieser Bedingungen genannten Ursachen zusammenhängt Nutzungsbedingungen.

11.5 Die in Artikel 11 dieser Nutzungsbedingungen dargelegten Bestimmungen gelten auch nach Ablauf oder Beendigung der Vertragsbeziehung.

Artikel 12

Garantien

12.1 Syncit Group gewährleistet nicht, dass die Bereitstellung der Dienste ununterbrochen oder fehlerfrei erfolgt. Die Unterbrechung der Bereitstellung und/oder Fehlfunktionen der Dienste können folgende Ursachen haben:

  1. durch Dienste, Geräte und/oder Software Dritter, wenn diese Dienste, Geräte und/oder Software nicht in der Kontrolle der Syncit Group liegen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf):
    1. mögliche Konflikte durch Module von Drittanbietern;
    2. alle Änderungen, die sich aus der Aktualisierung der genutzten Plattformen („Frameworks“), Server und Dienste ergeben;
    3. Kompatibilität der Version der verwendeten Programmiersprache mit der Version der vom Kunden verwendeten Plattform („Framework“);
    4. Kompatibilität von Add-ons mit der vom Kunden verwendeten Version der Plattform („Framework“);
    5. Mängel, die auf die verwendete Plattform („Framework“) zurückzuführen sind;
    6. Kompatibilität zwischen der verwendeten Plattform („Framework“) und der Version der verwendeten Datenbank;
    7. Verfügbarkeit und Funktionieren von Hosting-Diensten, die zum Zweck der Bereitstellung von Diensten verwendet werden;
    8. Beschädigung und/oder unsachgemäße Inbetriebnahme der verwendeten Plattform („Framework“);
  2. durch Missbrauch oder unangemessene Nutzung der Dienste durch den Kunden und/oder Dritte, einschließlich (aber nicht beschränkt auf):
    1. Verlust von Dateien und/oder Datenbanken oder personenbezogenen Daten, der dadurch verursacht wird, dass der Kunde es unterlässt, Sicherungskopien davon anzufertigen oder aufzubewahren;
    2. mögliche Schäden an der Software oder einer Website und/oder Datenverlust für den Fall, dass die verwendete Version der Plattform („Framework“) vom Kunden nach dem Datum der Bereitstellung einer Website und/oder Software in der Produktion nicht aktualisiert wurde;
    3. Nutzung der Dienste im Widerspruch zu ihren technischen Möglichkeiten oder den Anweisungen zu ihrer Nutzung, die Syncit Group dem Kunden zur Verfügung stellt;
    4. Nutzung der Dienste durch den Kunden und/oder einen Dritten, die ihrem beabsichtigten Zweck nicht entspricht;
  3. durch Nutzung der Dienste durch den Kunden und/oder Dritte in einer Weise, die gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verstößt;
  4. durch Änderungen, die der Kunde und/oder Dritte an den Diensten vorgenommen haben;
  5. durch Faktoren, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Syncit Group liegen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf):
    1. Funktionsstörungen, die möglicherweise durch das SaaS-Modul verursacht werden;
    2. Inkompatibilität zwischen zwei oder mehr Erweiterungen, Upgrades und/oder Erweiterungen;
    3. Verzögerungen bei der Erbringung von Dienstleistungen, die durch das Fehlen notwendiger und angemessener vom Kunden angeforderter Informationen und/oder die Verweigerung des vom Kunden zum Zweck der Erbringung von Dienstleistungen zu gewährenden Zugangs verursacht werden;
    4. Nutzung der Inhalte der Website des Kunden auf anderen Websites oder in anderen Medien;
    5. Ungenaue und/oder unzureichende Anweisungen, Materialien, Inhalte und/oder Informationen, die zum Zweck der Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden und vom Kunden stammen;
    6. Cyberangriffe.

12.2 Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Dienste „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt werden.

Artikel 13

Abtretung

13.1 Keine der Vertragsparteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmungserklärung der anderen Vertragspartei (die nicht unbillig verweigert werden darf) auf einen Dritten übertragen, sei es gesetzlich oder anderweitig.

13.2 Jeder Vertragspartner kann seine Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis im Falle einer Verschmelzung oder Spaltung dieses Vertragspartners als juristische Person in vollem Umfang auf einen Dritten übertragen, ohne die Zustimmung des anderen Vertragspartners einzuholen die Vertragspartei erlischt als juristische Person; in diesem Fall gehen die Rechte und Pflichten dieser Vertragspartei auf ihren Rechtsnachfolger über.

Artikel 14

Höhere Gewalt 

14.1 „Höhere Gewalt“ bedeutet Krieg, Feuer, Transportunterbrechung, Unfall, mangelnde Beschaffungsmöglichkeit oder Lieferengpässe bei Materialien, Ausrüstung oder Produktionsmitteln, Strommangel, behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsunruhen oder Ähnliches Ursache, die außerhalb der Kontrolle einer Vertragspartei liegt („Höhere Gewalt“).

14.2 Ist eine Vertragspartei von höherer Gewalt betroffen, hat sie die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich über Art und Ausmaß der Höherer Gewalt zu unterrichten.

14.3 Keine der Vertragsparteien verstößt gegen ihre Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen und/oder dem jeweiligen Serviceauftrag und haftet auch nicht anderweitig gegenüber der anderen Vertragspartei aufgrund einer verspäteten oder nicht erfolgten Leistung seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag in dem Umfang nach, in dem die Verzögerung oder Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, über die er die andere Vertragspartei informiert hat, und die Frist für die Erfüllung dieser Verpflichtung wird entsprechend verlängert.

14.4 Wenn das Ereignis, das höhere Gewalt darstellt, insgesamt länger als 60 (sechzig) Tage andauert, ist die andere Vertragspartei berechtigt, das Vertragsverhältnis durch Übermittlung einer schriftlichen Kündigungserklärung an die betroffene Vertragspartei einseitig zu kündigen die höhere Gewalt gemäß Artikel 7.5.2) dieser Nutzungsbedingungen.

Artikel 15

Werbung

15.1 Der Kunde stimmt zu, dass die Syncit Group den Namen und das Logo des Kunden sowie eine allgemeine Beschreibung der Beziehung des Kunden zur Syncit Group in Pressemitteilungen und anderen Marketingmaterialien und Auftritten verwendet. Der Kunde gestattet der Syncit Group außerdem, es als Referenzkonto für Marketingzwecke zu verwenden.

Artikel 16

Mitteilungen und Kommunikation

16.1 Schriftliche Mitteilungen und/oder Erklärungen, die gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen von einer Vertragspartei an die andere abgegeben werden müssen, sowie alle anderen Mitteilungen, die von einer Vertragspartei an die andere gesendet werden, gelten als ordnungsgemäß gesendet:

  1. wenn per Einschreiben an die Adresse des Sitzes der anderen Vertragspartei gesendet wird, oder
  2. bei Versand per elektronischer Post (E-Mail):
    1. im Falle einer E-Mail an den Kunden, wenn diese an die E-Mail-Adresse gesendet wird, die der Kunde der Syncit Group bei der Unterzeichnung des jeweiligen Serviceauftrags mitgeteilt hat;
    2. im Falle einer an die Syncit Group gesendeten E-Mail, wenn diese an die E-Mail-Adresse gesendet wird: [email protected]

16.2 Ändert eine der Vertragsparteien ihre Anschrift an ihrem Sitz oder die E-Mail-Adresse, über die sie mit der anderen Vertragspartei kommuniziert, wird sie dies der anderen Vertragspartei unverzüglich schriftlich mitteilen. Für den Fall, dass eine der Vertragsparteien es versäumt, die andere Vertragspartei schriftlich darüber zu informieren, gelten alle Mitteilungen und/oder Erklärungen, die gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen von einer Vertragspartei gegenüber der anderen erforderlich sind, sowie Alle anderen Mitteilungen gelten als ordnungsgemäß an diese Vertragspartei gesendet und am Tag der Absendung von ihr empfangen, wenn sie an die Adresse des eingetragenen Sitzes gesendet werden, d. h. an die E-Mail-Adresse, die sie der anderen Vertragspartei vor der Änderung zuletzt mitgeteilt hat.

Artikel 17

Schutz personenbezogener Daten

17.1 Die Bereitstellung von Dienstleistungen erfordert die Verarbeitung bestimmter Daten, die im Rahmen der Bereitstellung von Dienstleistungen erfasst werden, einschließlich personenbezogener Daten (falls zutreffend).

17.2 Wenn die Erbringung von Dienstleistungen die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert, werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Nachtrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten („Nachtrag“) geregelt, der einen integralen Bestandteil davon darstellt Nutzungsbedingungen, die Sie hier finden: https://a-x.ai/nachtrag-zur-verarbeitung-personenbezogener-daten-XAI.pdf

17.3 Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Nachtrags und den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten haben die Bestimmungen des Nachtrags Vorrang.

17.4 Nach Ablauf oder Beendigung der Vertragsbeziehung ist Syncit Group berechtigt, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen erfassten Daten des Kunden nur insoweit aufzubewahren, als diese Daten anonymisiert und/oder in aggregierter Form vorliegen, alles in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen Gesetze und Richtlinien.

Artikel 18

Schlussbestimmungen

18.1 Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, berührt dies in keiner Weise die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, die in vollem Umfang in Kraft bleiben.

18.2 Das Versäumnis einer der Vertragsparteien, ein durch diese Nutzungsbedingungen und/oder die entsprechende Servicebestellung verbotenes Recht, eine Befugnis oder ein Privileg auszuüben, darf nicht als Verzicht auf die spätere oder zukünftige Ausübung dieses Rechts, dieser Befugnis oder dieses Privilegs ausgelegt werden die Ausübung anderer Rechte, Befugnisse oder Privilegien. Jeder Verzicht auf die in diesen Nutzungsbedingungen und/oder der jeweiligen Servicebestellung vorgesehenen Rechte, Befugnisse oder Privilegien muss ausdrücklich und schriftlich erfolgen, um rechtliche Wirkung zu erzielen.

18.3 Diese Nutzungsbedingungen unterliegen den Gesetzen der Republik Serbien ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts und des Sitzes des Kunden. Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung werden die Vertragsparteien versuchen, diese gütlich beizulegen. Sollte dies nicht möglich sein, ist ausschließlich ein zuständiges Gericht in Belgrad für die Entscheidung aller Streitigkeiten zuständig, die sich möglicherweise aus dem Vertrag ergeben Beziehung oder damit verbunden. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf keine Anwendung auf das Vertragsverhältnis sowie auf daraus entstehende Transaktionen oder Streitigkeiten findet.

18.4 Alle Anhänge, Ergänzungen, Anlagen sowie alle Anlagen zu diesen Nutzungsbedingungen gelten als integraler Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen und den Bestimmungen ihrer Anhänge, Ergänzungen, Anlagen und Anlagen haben die Bestimmungen der Anlagen, Ergänzungen, Anlagen und Anlagen Vorrang und sind in Bezug auf den in dieser geregelten Sachverhalt maßgebend diese Anhänge, Nachträge, Anlagen und Anlagen.

18.5 Nach Ablauf oder Beendigung des Vertragsverhältnisses:

  1. die in den Artikeln 8, 9 und 11 dieser Nutzungsbedingungen dargelegten Bestimmungen gelten auch nach Ablauf oder Beendigung der Vertragsbeziehung auf unbestimmte Zeit;
  2. sonstige Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die derart beschaffen sind, dass sie nach Ablauf oder Beendigung des Vertragsverhältnisses noch für einen bestimmten Zeitraum in Kraft bleiben müssen, damit sie ausgeübt werden und die beabsichtigte Wirkung entfalten können, bleiben auch nach Ablauf oder Beendigung des Vertragsverhältnisses im erforderlichen Umfang in Kraft, solange ein Bedarf an ihrer Gültigkeit besteht.

18.6 Mit der Unterzeichnung des Serviceauftrags bestätigen die Vertragsparteien das vollständige Verständnis und die Anwendung dieser Servicebedingungen auf das Vertragsverhältnis.

18.7 Alle Änderungen sowie jede neue Version der Nutzungsbedingungen werden auf a-x.ai veröffentlicht und müssen das Datum der Veröffentlichung dieser neuen Version angeben.

18.8 Die Nutzungsbedingungen sowie deren Änderungen, d. h. eine neue Version der Nutzungsbedingungen, treten am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft („Datum des Inkrafttretens der Nutzungsbedingungen“).

18.9 Notwithstanding Article 18.8 of these Terms of Service, regarding the Clients that have entered into a 18.9 Ungeachtet des Artikels 18.8 dieser Nutzungsbedingungen gilt für Kunden, die eine Vertragsbeziehung mit der Syncit Group gemäß den zuvor geltenden Nutzungsbedingungen eingegangen sind („bestehende Kunden“), die geänderte, d. h. die neue Version der Nutzungsbedingungen wirksam am 31. Tag nach dem Datum ihrer Veröffentlichung. Bei den Nutzungsbedingungen handelt es sich um ein öffentlich bekannt gegebenes Dokument, und bestehende Kunden gelten am 8. Tag nach dem Datum ihrer Veröffentlichung als ordnungsgemäß über die geänderte, d. h. neue Version der Nutzungsbedingungen informiert. Ein bestehender Kunde kann die Vertragsbeziehung bis einschließlich zum 30. Tag nach dem Datum der Veröffentlichung der geänderten, d. h. der neuen Version der Nutzungsbedingungen durch eine schriftliche Kündigungserklärung an die Syncit Group einseitig kündigen, wenn er dies nicht wünscht an die geänderte bzw. neue Version der Nutzungsbedingungen gebunden zu sein. Falls der bestehende Kunde eine solche schriftliche Kündigungserklärung nicht bis einschließlich 30. Tag nach dem Datum der Veröffentlichung der geänderten, d. h. der neuen Version der Nutzungsbedingungen an die Syncit Group sendet, gilt er als der bestehende Kunde hat zugestimmt, die Nutzung der Dienste und das Vertragsverhältnis gemäß der geänderten, d. h. neuen Version der Nutzungsbedingungen fortzusetzen.

LETZTE AKTUALISIERUNG: 1. Februar 2023

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